Seminarleiterausbildungen in der Prävention nach §20 SGB V
Allgemein
Alle Seminarleiterausbildungen entsprechen in Inhalt und Umfang den Anforderungen der gesetzlichen Krankenkassen entsprechend der Handlungsrichtlinien für die Durchführung von Präventionsleistungen nach § 20 SGB V.
Ob Ihre Grundqualifiaktion den Voraussetzungen zur Erteilung einer Zertifizierung durch die gesetzlichen Krankenkassen entspricht, entmnehmen Sie bitte den Handlungsrichtlinien, hier:
Auch ohne Krankenkassenzertifizierung können Sie private Präventionskurse anbieten, jedoch ohne finanzielle Bezuschussung durch die gesetzlichen Krankenkassen.
(Neue) Rückenschullehrer/-in nach KddR
nächste Termine:
Frühjahr 2020 und auf Anfrage in Rostock / Stralsund
Stundenumfang: 60
Nordic-Walking (Basic Instructor)
nächste Termine:
Frühjahr 2020 und auf Anfrage Rostock / Stralsund
Stundenumfang: 20
Nordic-Walking Stöcke können kostenfrei zur Verfügung gestellt werden.
Entspannungstrainer/-in
1. Seminarleiter/in für Progressive Muskelrelaxation n. Jacobson (PMR)
nächster Termin: auf Anfrage in Rostock / Stralsund
2. Seminarleiter/in für Autogenes Training (AT)
nächster Termin: auf Anfrage in Rostock / Stralsund
Stundenumfang: je jeweils 32
Bei der Teilnahme an beiden Kursen wird gleichzeitig die Anerkennung zum/zur Entspannungstrainer/in erteilt.
3. Aufbaukurs: Kinderentspannungstrainer/in
nächster Termin: auf Anfrage
Stundenumfang: 16
Voraussetzung für eine Anerkennung nach §20 SGB V ist der Abschluss zum Seminarleiter/in für PMR und AT
Trainer/in für Stressmanagement
nächster Termin: nur auf Anfrage
Stundenumfang: 32