Seminarleiterausbildungen in der Prävention nach §20 SGB V

Allgemein

Alle Seminarleiterausbildungen entsprechen in Inhalt und Umfang den Anforderungen der gesetzlichen Krankenkassen entsprechend der Handlungsrichtlinien für die Durchführung von Präventionsleistungen nach § 20 SGB V.

 

Ob Ihre Grundqualifiaktion den Voraussetzungen zur Erteilung einer Zertifizierung durch die gesetzlichen Krankenkassen entspricht, entmnehmen Sie bitte den Handlungsrichtlinien, hier:

 

Auch ohne Krankenkassenzertifizierung können Sie private Präventionskurse anbieten, jedoch ohne finanzielle Bezuschussung durch die gesetzlichen Krankenkassen.

(Neue) Rückenschullehrer/-in nach KddR

 

nächste Termine:

Frühjahr 2020 und auf Anfrage   in Rostock / Stralsund 

Stundenumfang: 60 

 

Nordic-Walking (Basic Instructor)

 

nächste Termine:

 

Frühjahr 2020 und auf Anfrage Rostock / Stralsund

 

Stundenumfang: 20

 

Nordic-Walking Stöcke können kostenfrei zur Verfügung gestellt werden.

 

Entspannungstrainer/-in

 

1. Seminarleiter/in für Progressive Muskelrelaxation n. Jacobson (PMR)

 

nächster Termin: auf Anfrage in Rostock / Stralsund

 

 

 

2. Seminarleiter/in für Autogenes Training (AT)

 

nächster Termin: auf Anfrage in Rostock / Stralsund

 

 

Stundenumfang:  je jeweils 32

 

Bei der Teilnahme an beiden Kursen wird gleichzeitig die Anerkennung zum/zur Entspannungstrainer/in erteilt.

 

 

3. Aufbaukurs: Kinderentspannungstrainer/in

 

nächster Termin: auf Anfrage

 

 

Stundenumfang: 16 

Voraussetzung für eine Anerkennung nach §20 SGB V ist der Abschluss zum Seminarleiter/in für PMR und AT

 

Trainer/in für Stressmanagement

 

nächster Termin: nur auf Anfrage

 

 

 

Stundenumfang: 32